Kostenerstattung Nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
Kostenerstattung nach dem Heilpraktikergesetz | Die privaten Krankenkassen (PKV) erstatten nach eigenem Ermessen einen Teil oder sogar die gesamten Kosten der Psychotherapie durch Heilpraktiker (wie mich). Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben beschlossen dies nicht zu tun. Auch wenn gelegentlich andere Behandlungen durch Heilpraxen erstattet werden. Auch das s.g. Kostenerstattungsverfahren wird Heilpraktikern nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abschließen, können Sie die Kosten auch dort einreichen.

Opferhilfe

Anders sieht es bei dem Fonds sexueller Missbrauch und der Opferhilfe aus. Diese stehen allen Betroffenen zur Verfügung. Die Hilfe kann auch für die Kosten einer Psychotherapie durch Heilpraktiker genutzt werden.
Steuerlich absetzbar
Falls die Behandlung über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht, ist es möglich die Kosten – wenn man sie selber tragen muss – als besondere Belastung, von der Steuer abzusetzen. Die Kosten für eine (berufliche) Beratung oder ein Coaching können unabhängig vom Zeitraum ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Kostenübernahme Arbeit

Falls Ihre Arbeitsstelle bereit ist die Kosten einer Beratung zu übernehmen, dann ist es möglich, dass Ihr Unternehmen dies von der Steuer absetzen kann. Darüber hinaus gibt es auch Förderungen von der Bundesagentur für Arbeit, inklusive der (mentalen) Gesundheit für Arbeitssuchende, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Verfügung zustellen. Insbesondere nach einer Reha oder längeren beruflichen Pause. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde / Jobcenter nach, ob Ihnen dieser Weg offeriert werden kann.
Sozialtarife
Falls nichts von alledem greifen will, dann Fragen Sie bei mir nach, ich vergebe individuell auch sozialverträgliche Tarife und helfe auch dabei, einen Kassenplatz zu finden.